Auf dieser Seite sammeln wir Anlaufstellen, die darstellenden Künstlerinnen und Künstlern ab 50 bei Fragen zu Versicherung, Rente und Absicherung weiterhelfen.
Nachdenkliche Gagen
Zwei Serien im Blog von Markus Majowski über das ZDF und die Gagen von Schauspielerinnen und Schauspielern: „Gespart wird an uns“ und „Wer die Gagen macht“.
Künstlersozialkasse
Wer selbständig künstlerisch arbeitet, kann über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert sein. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei ähnlich wie ein Arbeitgeber einen Teil der Beiträge. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Arbeit, für Berufsanfänger gelten Ausnahmen.
Versorgung für Bühnenangestellte
Wer an Theatern und Bühnen angestellt ist, ist in der Regel zusätzlich bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen versichert. Das ist eine Zusatzversorgung für das Alter. Es lohnt sich, die eigenen Ansprüche dort regelmäßig abzufragen.
Die eigene Rente prüfen
Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos, auch zu Lücken im Versicherungsverlauf. Wer früh nachsieht, kann fehlende Zeiten oft noch klären.
www.deutsche-rentenversicherung.de »
Wenn das Geld im Alter nicht reicht
Wer im Alter oder bei voller Erwerbsminderung den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kann, hat Anspruch auf Grundsicherung. Den Antrag stellt man beim Sozialamt, die Rentenversicherung hilft dabei.
Grundsicherung bei der Deutschen Rentenversicherung »
Gewerkschaft
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger berät ihre Mitglieder zu Verträgen, Gagen und sozialer Absicherung.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Für den eigenen Fall wende dich bitte an die genannten Stellen.